IMPIRA AG
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Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel vom 1 -15.12. 08
§ 1 Gewinnspiel
Das Gewinnspiel wird von der IMPIRA GmbH in Kooperation mit Fincatravel, welche die Preise für die Gewinnspiele zur Verfügung stellen, durchgeführt. Die IMPIRA GmbH vertritt die Kooperationspartner während der Durchführung des Gewinnspiels und verspricht die von ihnen gestifteten Preise allein in deren Namen. Auslobender im Sinne von § 657 BGB ist allein der Preissponsor. Die IMPIRA GmbH wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn, sie ist im konkreten Fall selbst Sponsor des Preises.
§ 2 Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten.
(2) Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt nur online. Per Telefon und/oder SMS ist keine Teilnahme möglich.
Die Modalitäten für das Gewinnspiel gestalten sich wie folgt:
Aktionszeitraum ist der 1.12. 2008 bis einschließlich 15.12.2008.
Jedes bei impira mit e-mail-Adresse registrierte Mitglied erhält dann ein Los, wenn dieses Mitglied mindestens 20 „Coins“ aufgrund aktiver Teilnahme im Portal www.impira.de im Aktionszeitraum erwirbt.
Die Anzahl zu erwerbender „Coins“ pro Aktivität, ergeben sich aus der Tabelle auf der Seite http://www.impira.de/info/gewinnspiel-51.html
Unter den berechtigten Mitgliedern werden nach Abschluss der Aktion ein Hauptpreis und X/10 Nebenpreise ausgelost. (X=Anzahl der Mitglieder mit einem Los)
(3) Erfolgt die Teilnahme online, hat der Teilnehmer, um teilzunehmen, seinen Beitrag im Forum und die online geforderten Angaben zu machen und diese an die angegebene Email-Adresse oder mittels des Buttons "Senden" abzusenden. Der Eingang der Antwort und der geforderten Angaben hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen.
(4) Für die Richtigkeit der angegebenen Daten (insbesondere Telefonnummer und Post-/Email-Adresse) ist der Teilnehmer verantwortlich.
(5) Die Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Gewinnspiel. Die Gewinner werden schriftlich und/oder telefonisch informiert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es keiner weiteren Bestätigung des Gewinners durch Rückruf einer Premium-Dienste (0900)-, Massenverkehrsdienste (0137)-, Geteilte-Kosten-Dienste (0180)- oder ähnlicher Mehrwert-Rufnummer (früher 0190) bedarf Derartige Aufforderungen stammen nicht von der IMPIRA GmbH oder deren Kooperationspartnern. Wir empfehlen daher dringend, diese Aufforderungen zu ignorieren, da sie nach unserer Kenntnis betrügerischen Zwecken dienen.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
Mitarbeiter der IMPIRA GmbH und der beteiligten Kooperationspartner sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die IMPIRA GmbH das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich an-derweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Ausgeschlossen ist auch, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht.
(5) Die IMPIRA GmbH behält sich vor, Personen von dem Gewinnspiel auszuschließen, soweit dies aus Gründen der Fairness und Chancengleichheit gegenüber den anderen Teilnehmern erforderlich erscheint.
§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich.
(2) Die Gewinner werden von der IMPIRA GmbH oder dem Kooperationspartner in der Regel innerhalb von 9 Wochen nach Ablauf des Gewinnspiels schriftlich oder telefonisch benachrichtigt. Der Teilnahmezeitraum für das Gewinnspiel ist vom 01.12. – 15.12.2008. Der Gewinnanspruch entsteht ausschließlich mit dem Zugang der Gewinnbenachrichtigung. und die Gewinner können zudem auf der Impira-Website, und/oder der Website des Kooperationspartners namentlich veröffentlicht werden. Die öffentliche Bekanntgabe des Gewinners erfolgt ohne Gewähr. Der Teilnehmer erklärt sich mit dieser Form der Veröffentlichung ausdrücklich einverstanden. Die IMPIRA GmbH ist berechtigt, dem Kooperationspartner des jeweiligen Gewinnspiels die Daten des Gewinners zu übermitteln, um so die Gewinnabwicklung zu ermöglichen.
Falls der IMPIRA GmbH nur die Email-Adresse des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per Email benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht binnen vier Wochen oder innerhalb einer eventuell im Einzelfall kürzer bemessenen Frist nach Versenden der Gewinnbenachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner per Los ermittelt. Für die Richtigkeit der angegebenen Postadresse/Telefonnummer ist der Teilnehmer verantwortlich.
Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.
(3) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe Ausstattung o. ä. bestehen. Der Preissponsor kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.
(4) Sachpreise und Gewinngutscheine werden direkt vom Preissponsor oder von einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner angegebene Adresse geliefert. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 9 Wochen nach Veröffentlichung der Gewinner. Diese Frist ist jedoch nicht bindend und kann vom jeweiligen Preissponsor jederzeit verlängert werden.
Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Preissponsors.
Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Die Anlieferung erfolgt in der Regel montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Der Gewinner muss zusätzlich zu seiner Adresse eine Alternativadresse in seiner unmittelbaren Umgebung angeben. Der Gewinner erklärt sich damit einverstanden, dass bei seiner Abwesenheit der Gewinn an diese Alternativadresse geliefert wird. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Alternativadresse eine zur Entgegennahme des Gewinns bereite Person an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen.
(5) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Ge-winner und dem jeweiligen Kooperationspartner bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveran-stalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem Kooperationspartner bzw. Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn.
Der im Gewinnspiel angegebene Wert der Reise bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Durchführung der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich dieser Wertdifferenz ist ausgeschlossen.
An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) hat der Gewinner, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde, selbst zu tragen. Gleiches gilt für sämtliche Kosten, welche auf der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.).
Die Reise muss grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach der ersten Gewinnmitteilung durchgeführt werden. Einvernehmliche Verlängerungen dieser Frist können zwischen dem Kooperationspartner und dem Gewinner vereinbart werden. Ansonsten besteht nach Ablauf eines Jahres kein Anspruch mehr auf den Gewinn.
(8) Gewinne werden in keinem Fall bar ausgezahlt. Dies gilt auch, wenn der Gewinn nicht mehr in der präsentierten Ausführung lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.). Der Gewinner erhält dann einen gleichwertigen Ersatz oder einen Gutschein des Kooperationspartners in Höhe des Wertes des ursprünglichen Gewinns. Der Gutschein muss auf einmal eingelöst werden. Auch Gutscheine werden nicht bar ausgezahlt.
(9) Der Anspruch auf den Gewinn oder einen etwaigen Ersatz kann nicht abgetreten werden.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Gewinner muss offensichtliche Mängel des Gewinns innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Gewinns beim Preissponsor rügen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Fristversäumung bestehen keine Gewährleistungsansprüche mehr für offensichtliche Mängel.
(2) Die IMPIRA GmbH haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel der von einem Kooperationspartner gestifteten Preise und/ oder für die Insolvenz des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für die Gewinnspieldurchführung und Gewinnabwicklung.
(3) Die IMPIRA GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, durch unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden von der IMPIRA GmbH (deren Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten herbeigeführt werden. Unberührt bleiben Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(4) Der Kooperationspartner bzw. Preissponsor haftet nur für solche Schäden, welche er oder einer seiner Erfüllungsgehilfen aufgrund der Verletzung von Kardinalspflichten oder durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht hat. Hiervon bleibt ausdrücklich die Haftung für Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unberührt.
§ 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die IMPIRA GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die IMPIRA GmbH insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann die IMPIRA GmbH von dieser Person Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.
§ 7 Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm gemachten Personenangaben für die Dauer des Gewinnspiels und dessen Abwicklung von der IMPIRA GmbH oder einem von der IMPIRA GmbH beauftragten Dritten gespeichert werden dürfen. Ebenfalls ist der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten an den jeweiligen Kooperationspartner des Gewinnspiels zur Gewinnabwicklung übermittelt werden dürfen und dieser sie ebenfalls zur Gewinnabwicklung speichern darf.
Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per schriftlichen Widerruf gegenüber der IMPIRA GmbH die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben.
§ 8 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt.
(4) Die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen dürfen von der IMPIRA GmbH jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen geändert werden. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Stand: 28.11.2008